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Die Stadt Isdaráe


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Die Stadt Isdaráe wird hauptsächlich von Halbelfen und Elfen bewohnt. Es gibt noch ein paar Menschen und vereinzelt andere Wesen in der beständigen Bevölkerng.

Die Stadt selbst lebt zu 100 % aus dem Handel mit Pferden, denn sie stellt eine der Hochburgen der Pferdezucht in Virsae dar. Die Preise für Pferde sind hier - wie überall in Virsae - zehn mal so hoch wie in den umliegenden Ländern. Eine riesige Pferekoppel nimmt ein Viertel der Stadtfläche ein, jedoch wird kein fremdes Pferd auf diese Koppel gelassen. Vielmehr sind diese in einem der zwei riesigen Ställe am West- und Nordtor unterzubringen. Die Unterbringung kostet 1 Silbermünze pro Tag und enthält Pflege und Nahrung, wenn diese Pferde in Isdaráe gekauft wurden (Tätowierung im Ohr). Ansonsten sind 5 Silbermünzen pro Tag zu entrichten.

Den Händlern in Isdaráe wird kein Zehnter abgenommen, was dazu geführt hat, daß die Preise sehr gut sind. Allerdings muß jeder Zugewanderter, der ein festes Geschäft eröffnen will eine einmalige Zahlung von 500 Goldmünzen leisten. Hierfür bekommt er dann eine Handelserlaubnis und er kann ein Geschäft eröffnen. Reisenden Händlern wird für 5 GM eine Tageslizenz ausgestellt, die umliegenden Bauern müssen diese Abgabe nicht erbringen.

Es findet zwei mal wöchentlich Markt statt, der sich häufig nicht nur auf den Marktplatz erstreckt, sondern weit in die anderen Straßen und Gassen hineinreicht. Die Konkurrenz ist groß und die Preise entsprechend günstig (Häufig 20 % günstiger als der Gesamtdurchschnitt). Kardao und Seiadao sind die beiden Haupttage, an denen die Straßen voll von Händlern und Gauklern sind. Aber auch an den anderen Tagen stehen vereinzelte Stände auf dem Marktplatz herum.

Das Tragen von Waffen ist in der Stadt nicht gestattet, wenn man keinen Begleitschein bei sich trägt. Allerdings darf man mit diesem Begleitschein nur Pensionen oder Gaststätten mit Nachtstätten betreten. Dort hat man seine Waffen abzulegen. Der Begleitschein wird beim Betreten der Stadt ausgefüllt und gilt für 1 Stunde. Wer die Stadt verlassen will muß sich einen neuen Schein ausfüllen lassen, damit er mit seinen Waffen von der Unterkunft zum Stadttor gehen kann. Dieser Ausfuhrschein kostet durchweg 5 GM Bearbeitungsgebühr.

In der Stadt gibt es über 200 Personen, die zur Stadtwache gehören und weiterhin ist jeder männliche Bürger verpflichtet der Bürgerwehr beizutreten. Die Bürgerwehr hat verschiedenste Aufgaben. Diese reichen von der Verteidigung der Stadt bis hin zu Löschen von Bränden.

Die Inhaftierung ist allerdings der Stadtwache überlassen. Nur die Träger des fürstlichen Siegels (ein stolz aufgerichteter weißer Hengst auf grünem Grund) dürfen dies durchführen. In der Stadt gibt es keine Einbruchdiebe, da die Wache ziemlich heiß hinter Verdächtigen her ist, so daß sie lieber mal jemanden zwei oder drei Tage in der Kerker packen, der unschuldig ist, als daß sie einen möglichen Verbrecher frei herumlaufen lassen.

Die Strafen sind hart, aber es wird nur äußerst selten die Todesstrafe verhangen. Relativ häufig ist der lebenslängliche Freiheitsentzug, der jedoch nicht im Kerker abgesessen wird. Der Täter oder die Täterin bekommt vielmehr ein stählernes Halsband mit dem Siegel des Fürsten umgehangen, das ihn zum Unfreien abstempelt. Außerdem bekommt er das Symbol sowie seinen Namen und die Art des Verbrechens auf den Hals tätowiert, so daß er selbst dann noch zu erkennen ist, wenn er sich seiner eisernen Fessel selbst entledigt.

Einem Unfreien ist es in keinem Fall erlaubt Waffen zu tragen oder sich ohne einen Freischein aus dem Haus seines Herren zu entfernen. Der Freischein kann auch in Form einer weiteren Tätowierung (Wappen des Hauses seines Herren) fest eingebracht werden. Damit ist es dem Unfreien erlaubt sich in der Stadt vor Einbruch der Dunkelheit zu bewegen. Er selbst hat keine Rechte, aber er darf auch nicht von jemand anderem als seinem Herren (oder der Stadtwache, wenn es ein Verbrecher war) benutzt werden. Das Töten eines Sklaven ist ein Delikt, das mit einer Strafe von 50-100 GM oder 5-10 Tagen Kerker geahndet wird, wenn es der eigene Sklave war oder 5.000-10.000 GM, falls man unbedacht den Sklaven eines anderen getötet hat. Kann man das Geld nicht aufbringen, so hat man selbst seinen Platz einzunehmen.


top   22.08.1997 by Zuul